01. Juli 2025
v.l.: Mia Steffens von „Garten und Ambiente“ in Cadenberge, Kim Gahlau vom „REWE“ in Tostedt, Katja Niehus vom „Blumenhaus Katt“ in Stade
Sie haben es geschafft! Diese Floristinnen absolvierten ihre praktische Abschlussprüfung und somit den letzten Prüfungsabschnitt neben den schriftlichen Prüfungsteilen und dem kundenorientierten Verkaufsgespräch vor der Prüfungskommission der IHK ELBE-WESER erfolgreich. Nach ihrer dreijährigen dualen Ausbildung dürfen sie nun stolz ihren Gesellenbrief entgegennehmen. Die Ausbildungsbetriebe, die IHK und die BBS III Stade freuen sich mit ihnen und gratulieren herzlichst.
Ab dem 01.08.2025 tritt die Neuordnung der Berufsausbildung zum Floristen und zur Floristin in Kraft. Der Beruf der Florist:innen unterliegt dem stetigen Wandel von Trends, z.B. durch Mode oder Einrichtungsstile, Saisonalität des Sortimentes, durch Lebensweisen oder Bedürfnisse der Kunden sowie wirtschaftlichen Einflüssen. Die Neuordnung innoviert gestalterische, betriebswirtschaftliche und technische Lerninhalte. Der Einzug von Digitalisierung in Bereichen wie Wareneinkauf, Social Media, Lagerhaltung oder Kassensysteme sind zukunftsorientiert verankert. Ebenso wird Nachhaltigkeit und Umweltschutz, Regionalität, Saisonalität, Ressourcenschonung und vieles mehr vertieft. Ziele der neuen Ausbildungsverordnung sind sowohl das Entgegenwirken des Fachkräftemangels als auch der Wunsch nach neuen Kundenzielgruppen. Auf dem freien Arbeitsmarkt sind Florist:innen sehr begehrt und haben beste Zukunfts- und vielfältige Weiterbildungsmöglichkeiten.
Mehr Informationen zum dualen Ausbildungsberuf bzw. zur Einjährigen Berufsfachschule Floristik erhalten Sie unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. .